F-Online
Start
Fahrschulen
Hilfe
Über uns
Kontakt
Instagram
Facebook
Anmelden
Registrieren
F-Online
Startseite
Fahrschulen
Hilfe
Über uns
Kontakt
Instagram
Facebook
Registrieren
Anmelden
F - Vorschriften > Rechtliches F > Frage 5927
Ihre Zugmaschine der Fahrzeugklasse T1 hat 30 km/h Bauartgeschwindigkeit. Müssen Sie das letzte Gutachten der wiederkehrenden Begutachtung ("Pickerlüberprüfung") mitführen?
Offizielle Frage
Nein
Ja, auf jeden Fall
Ja, wenn die Zugmaschine überwiegend gewerblich verwendet wird
Ja, wenn die Zugmaschine im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes verwendet wird