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F - Fahrzeugtechnik > Reifen F > Frage 5793
Sie lenken eine Zugmaschine der Fahrzeugklasse T1a mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von 5 t. Welche Mindestprofiltiefe müssen die Reifen aufweisen?
Offizielle Frage
2,0 mm, wenn die Bauartgeschwindigkeit der Zugmaschine höher als 25 km/h ist
1,6 mm, wenn die Bauartgeschwindigkeit der Zugmaschine nicht höher als 25 km/h ist
Auf jeden Fall 2,0 mm
Wenn die Bauartgeschwindigkeit der Zugmaschine nicht höher als 25 km/h ist, ist keine Mindestprofiltiefe vorgeschrieben