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Allgemeine Fahrordnung, Tunnel > Allgemeine Fahrordnung, Tunnel > Frage 541
Welche Voraussetzungen müssen für das Nebeneinanderfahren gegeben sein?
Offizielle Frage
Es müssen mindestens zwei Fahrstreifen für die entsprechende Fahrtrichtung vorhanden sein
Es müssen mindestens zwei Fahrstreifen für die entsprechende Fahrtrichtung mit Leitlinien markiert sein
Es müssen sich Kolonnen gebildet haben
Es dürfen nur mehrspurige Kraftfahrzeuge nebeneinander fahren