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E - Vorschriften > Fahrverbote E > Frage 5405
Für LKW, Sattelzugfahrzeuge und Anhänger über 3,5 t höchstem zulässigem Gesamtgewicht gilt im Ortsgebiet ein besonderes Parkverbot. Zu welchen Zeiten gilt es?
Offizielle Frage
Durchgehend von Samstag 15:00 Uhr bis Sonntag 22:00 Uhr
Täglich von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr des Folgetages
An gesetzlichen Feiertagen von 00:00 Uhr bis 22:00 Uhr
Durchgehend während der Geltungsdauer des Fahrverbotskalenders