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BE - Vorschriften > Rechtliches BE > Frage 5299
Auf welchen Flächen dürfen Sie einen Anhänger ohne Zugfahrzeug abstellen?
Offizielle Frage
Auf nicht öffentlichen Flächen
In einer nicht öffentlichen Garage
Auf für das Abstellen von Anhängern besonders gekennzeichneten Abstellflächen
Auf jedem LKW-Parkplatz einer österreichischen Autobahn oder Autostraße