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C - Vorschriften > Rechtliches C > Frage 4429
Sie müssen mit einem LKW rückwärts aus einem Firmengelände ausfahren und haben keine ausreichende Sicht auf den herannahenden Verkehr. Ersetzt ein Rückfahrwarner am LKW das Einweisen?
Offizielle Frage
Ja, wenn gleichzeitig damit auch die Alarmblinkanlage eingeschaltet wird
Nein
Ja, in der Zeit von 22:00 Uhr bis 05:00 Uhr des Folgetages
Ja, solang ich nicht in eine Vorrangstraße rangiere