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Allgemeine Fahrordnung, Tunnel > Allgemeine Fahrordnung, Tunnel > Frage 2056
Wann dürfen Sie einen Mehrzweckstreifen mit einem Kraftfahrzeug befahren?
Offizielle Frage
Wenn der links angrenzende Fahrstreifen nicht breit genug für mein Fahrzeug ist und ich Radfahrer nicht behindere
Wenn Richtungspfeile das Einordnen zur Weiterfahrt anordnen und ich Radfahrer nicht behindere
Ich darf Mehrzweckstreifen nie der Länge nach befahren, sondern nur überqueren
Wenn der links angrenzende Fahrstreifen nicht breit genug für mein Fahrzeug ist. Dabei dürfen mich die Radfahrer nicht behindern